www.cystischefibrose.at
ist ein Gemeinschaftsprojekt der
CF Selbsthilfevereine
Wien, Niederösterreich,
Nördliches Burgenland
und Oberösterreich
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Cystische Fibrose Hilfe OÖ

Gartenstadtstraße 4
4048 Puchenau/Linz
Tel: 0676/88484305

cfooe@cystischefibrose.at
www.cystischefibrose.at

 
 
 
 

Bankverbindung/Spendenkonto

Raiffeisenbank Ennstal
Bankstelle Ternberg
KontoNr 1920784 - BLZ 34080

IBAN: AT04 3408 0000 0192 0784
BIC: RZOOAT2L080

ZVR 335169694
DVR 0961213

Wir sind spendenbegünstigt
seit 12.05.2011
Registrierungsnummer SO 2142

 
 
 
 

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Erhöhte Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) beträgt EUR 138,30 pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt. Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach erfolgter Antragstellung eine Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung.

Vorgehensweise:
  1. Antragstellung beim Wohnsitzfinanzamt
    Formular unter www.bmf.gv.at/service/formulare
  2. Einladung zur "Begutachtung" (amtsärztliche Untersuchung)
  3. Beratungsgespräch durch die CF Hilfe OÖ in Anspruch nehmen, vor dem Begutachtungstermin. Wir informieren über den Ablauf der Untersuchung, welche Unterlagen sinnvoller Weise mitgenommen werden sollen und welche Informationen (richtige Wortwahl) für die Behörde wichtig sind.
  4. Erhalt eines Bescheides mit Stattgabe oder Ablehnung

Voraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe:

  • der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent oder
  • das Kind ist dauerhaft außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
  • Durchführung der Inhalationstherapie, Atemtherapie und Kreongabe. Der Therapieaufwand muss durch einen Arztbrief der betreuenden Ambulanz und durch eine Aufstellung des täglichen Therapieaufwandes (14 Tage lang) nachgewiesen werden. Die Medikamentengabe kann durch den Ausdruck Rezeptgebühren der Apotheke nachgewiesen werden.

Sonstige Informationen:

  • Rückwirkende Zuerkennung max. 5 Jahre
  • Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe ungefähr alle 5 Jahre - Ausnahme: Jene Behinderungen oder Erkrankungen, die aus ärztlicher Sicht keine Änderung erwarten lassen. (Allerdings wird bei CF immer überprüft). Für die Überprüfung erhält man in Datenblatt zum Ausfüllen und eine Einladung zu einer Begutachtung beim Bundessozialamt.
    NICHT bei der 13. Familienbeihilfe!
  • Selbstversicherung in der PVA für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes bis zu dessen 40. Lebensjahr. Max. 12 Monate rückwirkend anrechenbar.
  • Wird für das Kind Pflegegeld beantragt oder bezogen, wird wird ein Teil des Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe in der Höhe von EUR 60,- monatlich auf das Pflegegeld angerechnet. Informieren Sie daher bitte die Einrichtung, die das Pflegegeld auszahlt, dass für das Kind erhöhteFamilienbeihilfe beantragt oder bezogen wird.






Pflegegeld

Pflegegeld jetzt Bundessache
Seit 1.1.2012 gilt ein neues Pflegegeldgesetz. Pflegegeld ist jetzt Bundessache und nicht mehr auf Länderebene angesiedelt. Viele werden auch schon die erste Information bekommen haben. Zur Zeit liegen uns keine Informationen vor, dass sich etwas in der Einstufung von Patienten mit CF ändern wird. Es wird aber immer wichtiger sehr gut vorbereitet in Begutachtungsgespräche zu ge-hen. Dazu bieten wir ein kostenloses Informationsgespräch an. Da diese Gespräche Zeit in Anspruch nehmen muss bereits bei Antragstellung, bzw. sobald der Begutachtungstermin feststeht um einen Termin angefragt werden. Kurzfristige Beratungen sind nicht mehr möglich.

Für CF betroffene Eltern besteht die Möglichkeit Pflegegeld zu beantragen, wenn der Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden im Monat beträgt.

Vorgehen:
1.Antrag auf Pflegegeld vom Gemeindeamt bzw. Magistrat besorgen und dort auch wieder abgeben
Unterlagen:
Antrag Pflegegeld
Antrag auf bargeldlose Gehalts-/Pensionsauszahlung
(bekommt man bei seiner Bank)
Arztbrief (Bestätigung der Erkrankung)
ev. Bestätigung für den Bezug der erhöhten Fam.beihilfe
ev. CF-Informationsfolder

2. Vorladung zur amtärztlichen Untersuchung (ca.1-3 Monate nach Beantragung)
Mitnehmen: letzen Ambulanzberichte, ev. Krankenhausbericht von der Diagnose, ev. selbsterstellte Krankengeschichte

3. Bescheid: Gewährung eines Pflegegeldes

4. Bei Ablehnung Einspruch machen

Bei Bezug der erhöhten Familienbeihile für erheblich behinderte Kinder wird ein Betrag von
€ 60,00 vom Pflegegeld (Stufe 1: € 154,20) abgezogen

Download: Informationsblatt Pflegegeld
Erstellt von Elisabeth Jodlbauer-Riegler, Jän. 2009

weitere Informationen:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360510.html



 

Gebietskrankenkasse Oberösterreich

CF Medikamentenvereinbarung mit der OÖ GKK
Ende Dezember 2010 konnten wir mit Frau Dr. Schacht, GKK OÖ, die Medikamentenliste für CF PatientInnen aktualisieren. Bitte bedenken Sie, dass wir in OÖ die einzigartige Situation haben, dass ALLE Kosten für Medikamente und Therapiegeräte, die als Therapiestandard gelten, von der GKK OÖ übernommen werden.

Bei Bedarf an Medikamenten (Kochsalzlösung zum Inhalieren, Antibiotikum, Inhalationslösung Tobi, Pulmozyme, Vitamine, Medikamentengroßpackungen), Zusatznahrungen (Scandyshake, Calshake), bilanzierte Diäten, andere Zusatznahrungen, Nahrungsergänzungen (Maltodextrin, Taurin) oder Händedesinfektion die genaue Vorgehehnsweise zum Erhalt/Bewillung auf der CF Medikamentenvereinbarung nachlesen und genau beachten, ansonsten kann es zu Ablehnungen kommen.

Sollten Sie Probleme bei der Bewilligung haben oder sind Sie nicht sicher ob Sie Anspruch auf dieses Medikament haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung! Nur so können wir Unsicherheiten ausräumen und Fragen mit der GKK abklären.

Die CF Medikamentenliste wurde Mitte Feb. 2011 an alle Mitglieder, CF Teams und betreuende Ärzte verschickt und kann bei Bedarfjederzeit bei der CF Hilfe OÖ angefordert werden.
Für 2012 ist ein Update der Vereinbarung geplant!

CF Heilmittelbehelfvereinbarung mit der OÖ GKK
Sollten Sie Heilmittelbehelfe (
Inhalator, Inhalationsaufsatz-Luftschlauch-Filter (year-package),  Vaporisator, Hüpfpferd, Gymnastikball, Flutter VRP 1, RC Cornet, Trampolin, Sprossenwand, Rudergerät), Zusatznahrungsmittel, Großpackungen, Sonstiges benötigen, bitte alle Infos dazu am Informationsblatt Heilmittelbehelfe, Zusatznahrung u.a. Leistungen, Stand Jänner 2010
nachlesen. Auch diese Vereinbarung kann jederzeit ber der CF Hilfe OÖ unter cfooe@cystischefibrose.at oder 0732/222658 angefordert werden.

Download:
Musterbrief GKK OÖ - Rückerstattung Kosten Trampolin, erstellt 2009 Musterbrief GKK OÖ - Rückerstattung Kosten Vaporisator, erstellt 2009


ANNA - Angehörige nehmen Auszeit
Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat ein spezielles Service-Paket für pflegende Angehörige entwickelt: "ANNA" - Angehörige nehmen Auszeit. Gemeinsam wird für die Zeit der Kur und Erholung mit Netzwerk Hilfe der OÖGKK eine Lösung für die Betreuung des Pfleglings organisiert und für die pflegenden Angehörigen ein umfangreiches Therapie- und Rahmenprogramm geboten.

Nähere Informationen:
www.ooegkk.at oder Tel. 05 78 07 - 10 38 42

Download: Folder Anna-Angehörige nehmen Auszeit
Download: Antrag Anna-Angehörige nehmen Auszeit

EMMA - Kur für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung
Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung hadern oft mit ihrer eigenen Gesundheit. Krankheiten werden unterdrückt oder sogar verschwiegen. Die Sorge und das Wohl des Kindes stehen im Vordergrund, dringend not­wendige Kuraufenthalte werden nicht in Anspruch genommen. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat jetzt ein Rund-Um-Service-Paket für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung entwickelt: EMMA - Eltern mit Kind machen Aus­zeit. Ein Elternteil fährt gemeinsam mit dem Kind auf Kur. Während der Therapiezeiten übernimmt die Caritas die Betreuung des Kindes, den Rest der Zeit verbringt das Kind mit Mutter oder Vater. Soziallandesrat Josef Ackerl unterstützt das Projekt über die Betreuungskosten des Kindes.

Nähere Informationen:
www.ooegkk.at oder Tel. 05 78 07 - 10 38 42 oder DW 10 38 43

Download:
Folder EMMA-Kur für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung
Antrag EMMA-Kur für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung


Gymnastikball

 

 

 

 

 

 

 

 

 






Hinweise zur ArbeitnehmerInnenveranlagung

Für Eltern von CF-Betroffenen besteht die Möglichkeit Aufwendungen für die Erkrankung auch steuerlich abzusetzen im Formular Arbeitnehmerveranlagung unter "Außergewöhnliche Belastungen für Kinder", vor allem unter Punkt 471.

Für erwachsene CF-Betroffende besteht diese Möglichkeit unter "Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung-Eigene Behinderung".

Nähere Informationen entnehmen Sie unserem Infoblatt Arbeitnehmerveranlagung erstellt von unserem Vorstandsmitglied Barbara Hein-Sunzenauer, die für Fragen auch immer gerne zur Verfügung steht.

Download: Bestätigung für Rezeptgebühren und andere Arzneimittelkosten
(Falls eine Apotheke noch keinen Computerausdruck für das ganze Jahr machen kann.)

Unter www.bmf.gv.at gibt es eine Ausfüllhilfe und das "Steuerbuch“ als pdf, sowie Tipps für die jeweilige Arbeitnehmerveranlagung.

Weitere Links mit Details zur Arbeitnehmerveranlagung:
http://www.lohnsteuerverein.at/lohnsteuer/12_belastungen_0814.htm

Die Steuerbücher für dieVeranlagungen vergangener Jahre findet man hier: (man kann 5 Jahre rückwirkend beantragen bzw. auch um Aufrollung ansuchen)


Steuerbuch 2009

Behindertenpass

Der Behindertenpass dient als Nachweis der Behinderung und bringt viele Vorteile. CF PatientIn-nen, die die erhöhte Familienbeihilfe beziehen brauchen bei Antragstellung keine erneute amtsärzt-liche Untersuchung, da mit der erhöhten Familienbeihilfe eine Grad von mehr als 50% Behinderung festgestellt ist. Auf der Homepage des Bundessozialamtes (www.bundessozialamt.gv.at) finden sich umfangreiche Informationen zur Antragstellung und zu den Vorteilen des Behindertenpasses. Der Besitz des Behindertenpasses hat nichts zu tun mit einer „Behinderteneinstellung“ oder mit der Möglichkeit der Benutzung eines Behindertenparkplatzes. Er muss auch nirgends angegeben werden.


       
   Familienförderung in Oberösterreich

2010: Es gibt eine neue tolle Zusammenfassung, wo übersichtlich alle Familienförderungen in Oberösterreich beschrieben sind.

Download: Übersicht Familienförderungen OÖ

Familienreferat des Landes OÖ
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: 0732-7720-11831
web: www.familienkarte.at

 

 

 

 


Therapieaufenthalt am Meer

CF-Betroffenen wird ein jährlicher Aufenthalt am Meer empfohlen. Durch die stark kochsalzhaltige Luft wird das Abhusten und die Reinigung der Bronchien gefördert und die Bronchien werden auf längere Sicht wieder frei gemacht. Auch alte Rückstände von Schleim aus den tiefen Abschnitten der Bronchien können abgehustet werden. Die CF-Betroffenen sind nach diesen Meeresaufenthalten meist über längere Zeit pulmonal stabiler und haben weniger Infekte.

Als Beilage sollten den Anträgen bei Land OÖ, GKK und KIB ein CF Arztbrief beigelegt werden.
Download: Muster Arztbrief für Meeresaufenthalt (pdf, 20 KB)

Folgende soziale Unterstützungen gibt es:

1. Zuschuss des Landes OÖ für einen Familienurlaub

Genauere Informationen unter www.familienkarte.at oder www.land-oberösterreich.gv.at

Voraussetzungen
1. Familien (auch Pflegeeltern) und alleinstehende Elternteile mit mindestens drei Kindern, für die Familienbeihile bezogen wird
bzw. mit zwei Kindern, wenn für eines erhöhte Familienbeihilfe (wie dies bei CF-Kindern meist der Fall ist) bezogen wird. 

2. Wohnsitz in OÖ und österreichischer Staatsbürger

3. Urlaubsdauer mind. 7 Tage pro Urlaub, jedoch höchstens 14 Tage im Jahr, in Österreich.
In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Gewährung eines Urlaubszuschusses für Familienurlaube außerhalb Österreichs bewilligt werden, dies beispielsweise dann, wenn ein Urlaub im Ausland, z.B.: am Meer für die Gesundheit der Kinder unbedingt erforderlich ist (wie z.B.: bei  CF PatientInnen) 

4. Das Familieneinkommen darf die zu errechnende Obergrenze nicht überschreiten.

5. Der Antrag muss längstens drei Wochen vor Antritt des geplanten Urlaubs bei der oö Landesregierung eingebracht werden (Antragsformulare unter www.familienkarte.at). Vor Urlaubsantritt erhält man eine Rückmeldung, ob ein Zuschuss gewährt wird, und wie hoch die Förderung ist. Die Aufenthaltsdauer muss von der Gemeinde des Urlaubsortes bestätigt werden und ist innerhalb von 3 Monaten dem Land OÖ vorzulegen.
Download: Musterbrief LReg

2. Gebietskrankenkasse OÖ

Informationen unter www.ooegkk.at

Es besteht die Möglichkeit bei der oö Gebietskrankenkasse, Abt. Kur- und  Erholungsaufenthalte, Gruberstr. 77, 4020 Linz, einen Kostenzuschuss für den Meeresaufenthalt des Kindes plus Begleitperson zu beantragen.
Download: Musterbrief für das Ansuchen bei der OÖGKK

3. KiB children care

Information unter www.kib.org.at
KiB children care, 4841 Ungenach 51

Erholungs- bzw. Meeresaufenthale werden vom Verein KiB childen care (früher Kinderbegleitung) unterstützt.
Voraussetzung: Mitgliedschaft bei KiB und Zuschuss durch eine öffentliche Stelle (z.B.: GKK, Land OÖ).
Nach dem "Urlaub" persönlichen Brief (siehe Musterbrief KiB) mit Bankverbindung, Rechnung, Einzahlungsbeleg, Arztbrief und Beleg eines Zuschusses durch eine öffentliche Einrichtung (siehe oben) an den KiB schicken.
Download: Musterbrief für das Ansuchen bei KiB

4. Weitere Vereine: MUKI und Pro Terra

5. ArbeitnehmerInnenveranlagung Finanzamt

In der Arbeitnehmerveranlagung besteht die Möglichkeit unter Punkt 471 - Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung auch den Therapieaufenthalt am Meer eines CF-Kindes abzusetzten.

Kosten einer Heilbehandlung (bewilligter Therapieaufenthalt):
Kosten für CF-betroffenes Kind plus Begleitperson
minus Leistung der GKK (14 Tage = 225 €)
minus Haushaltsersparnis (Steuerbuch 2009: 5,23 € pro
Person und Tag)
Das Ergebnis sind die Kosten, die man absetzen kann.

6. Cystische Fibrose Hilfe Oberösterreich

Voraussetzungen:  Mitglied der CF-Hilfe OÖ
bezahlter Mitgliedsbeitrag
wenn vorhanden: Bestätigung
Rezeptgebührenbefreiung

Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu vom Vorstand festgelegt. CF-Betroffene, die rezeptgebührenbefreit sind, erhalten die doppelte Höhe des Zuschusses
Download: Antragsformular Therapiezuschuss 2011

7. Cystische Fibrose Hilfe Österreich

Informationen unter www.cf-austria.at.

Die CF Hilfe Österreich gewährt ebenfalls CF PatientInnen einen  Zuschuss  zu Therapieaufenthalten.

Voraussetzungen:   Mitglied der CF-Hilfe Österreich
oder Mitglied des Regionalvereins
Salzburg
Download: Antragsformular CF Hilfe Ö
Beilagen: Flug- oder Hotelbestätigung
Ansichtskarte vom Urlaubsort schicken!!!

Das ausgefüllte Formular an das Büro schicken oder faxen. CF-Hilfe Österreich, Hanuschgasse 1, 2540 Bad Vöslau, Fax: +43 (0)2252/890018 15


Ein Aufenthalt am Meer tut der Lunge gut.

Rezeptgebühren

2011 zahlt man für jedes Krankenkassen-Medikament in der Apotheke eine Rezeptgebühr von 5,10 Euro.

1. Rezeptgebührenbefreiung

Von der Rezeptgebührkönnen aus sozialen Gründen mehrere Personengruppen auf Antrag befreit werden.'
Ist einkommensabhängig und haben nur wenige CF-PatientInnen.
Weitere Infos unter www.ooegkk.at/Rezpetbühr 2011

2. Die 2% Grenze
Seit 1. Jänner 2008 muss jede/r Versicherte nur so lange Rezeptgebühr bezahlen, bis sie im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von zwei Prozent des Jahresnetto-einkommens des Vorjahres erreichen. Danach ist sie/er für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit.

Nicht darunter fallen Medikamente, die nicht gebührenpflichtig sind, bzw. weniger als die Rezeptgebühr kosten. Werden Rezepte in den Ambulanzen ausgestellt, so werden die Rezeptgebühren zur Zeit noch nicht an die GKK gemeldet. Es ist daher wichtig, immer wieder beim Hausarzt/Kinderarzt die E-Card zu stecken. Dort kann man ablesen, ob der Grenzwert bereits überschritten wurde.
Weitere Infos unter www.ooegkk.at/Rezeptgebühr 2011

Broschüren liegen in allen GKK Dienststellen auf bzw. können in verschiedenen Sprachen unten dem oben angeführten Link downgeloadet werden.

3. Sozialfond der GKK
Es gibt die Möglichkeit alle Rezeptgebühren zu sammeln und beim Sozialfond der GKK einzureichen.
Sammlung entweder durch Computerspeicherung in der Apotheke und Ausdruck am Ende des Jahres oder Formular der CF-Hilfe verwenden und jedes Rezept hier verzeichnen.

4. ArbeitnehmerInnenveranlagung
Weiters gibt es die Möglichkeit alle Rezeptgebühren zu sammeln und in der ArbeitnehmerInnenveranlagung abzusetzen.
Siehe www.cystischefibrose.at/Hinweise zur Arbeitnehmerveranlagung


Bildbeschreibung

       
  Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Wenn Sie durch die Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen gänzlich in Anspruch genommen werden, sodass Sie nicht berufstätig sein können, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.

Download: Informationsblatt "Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung", erstellt Jän. 2009, CF Hilfe OÖ
 

       
  Kirchenbeitrag Kath. Kirche

Emäßigungen des Kirchenbeitrages:
Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation und bei Nachweis des Einkommens wird auch für die Behinderung eines Kindes eine Ermäßigung gewährt.

Genauere Informationen unter www.dioezese-linz.at

 

Bildbeschreibung

 

       
  
Verschiedenes

Sozialfond der Krankenkassen
Gesammelte bestätigte Rezeptgebühren, bzw. außerordentliche Belastungen im med. Bereich (z.B.: Kieferregulierung zusätzlich zum normalen Kostenbeitrag). Für GKK: Formulare in allen Zweigstellen - einkommensabhängig. Formular zum Sammeln der Rezeptgebührbestätigung bei uns erhältlich.

Rezeptgebührenbefreiung
In Österreich einkommensabhängig. Formulare in allen Krankenversicherungsanstalten.

Familienförderung
OÖ. Kinderbetreuungsbonus (OÖ. Familienzuschuss)
Mutter-Kind-Zuschuss des Landes OÖ
OÖ Kinderbetreuungsbonus (Kinder bis 6 Jahre)
Schulbeginnhilfe und Schulveranstaltungshilfe
Familienhospizkarenz
Begleitung im Krankenhaus
Unterstützung für Schwangere in Not und Familien in Notsituationen - Kath. Familienverband

Auto/Mobilität
Mobilitätszuschuss und oö Familienautozuschuss gibt es nicht mehr. Hier ist nur die Möglichkeit über die Abt. Soziales des Landes OÖ und den Behindertenpass (Bundessozialamt) eine Förderung zu erhalten.
Land OÖ: Frau Margit Sandgruber, Abt. Soziales, 0732/7720-15168 oder 0732/7720-15329.

Wohnen
Beschaffung von Wohnungnen und Eigenheimen
Zinsenzuschuss zur Beschaffung von notwendigem Hausrat
Solidaritätsfonds
Notstände in der Landwirtschaft

Hilfreiche Homepages
www.land-oberoesterreich.gv.at/Themen/Gesellschaft und Soziales/Behindertenhilfe/Leistungen für Menschen mit Beeinträchigungen/Soziale Rehabilitation und Zuschüsse)

www.bundessozialamt.gv.at/Behindertenpass oder Finanzielle Unterstützung oder Kinder und Jugendliche

www.help.gv.at; BürgerInnen  - Arbeit (Karenz, Pflegefreistellung)
                                             - Familie und Partnerschaft
                                             - Finanzen
                                             - Soziales und Notfälle
                                             - Behinderung

www.ooe.gv.at; Bürgerservice  - Gesellschaft und Soziales
                                              - Gesundheit
 

Bildbeschreibung

 

 

 

 

   
         
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