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| | Urlaubszuschuss der CF-Hilfe Wien
| | | | | Mitglieder haben die Möglichkeit um einen Urlaubszuschuss für einen Aufenthalt am Meer anzusuchen. Hierfür genügt ein formloses Schreiben unter Angabe der Bankverbindung (Kontonummer, BLZ) an die CF Hilfe Wien. Sie können aber auch u.a. Formular verwenden. Beizulegen sind die Kopien der Originalrechnungen, Hotelvoucher etc. aus denen ersichtlich ist, dass der/die Betroffene den Urlaub tatsächlich angetreten hat.
Urlaubszuschuss | |  |

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Unterstützungen
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Mitglieder können in Krisensituationen finanziell unterstützt werden. Für diesen Fall wird um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat gebeten.
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| | Behindertenparkplätze in Wien
| | | | | Die Broschüre „Parken in Wien“ bietet u.a. eine Übersicht zum Parken in Wien und Informationen über Kurzparkzonen, Parkleitsystem, sowie eine graphische Darstellung aller Garagenstandorte. Dem beigefügt ist ein Verzeichnis der allgemeinen Behindertenparkplätze, die sich vor Ämtern, Institutionen sowie vor Gesundheits- und Kultureinrichtungen befinden. Die neue „Parkfibel“ ist kostenlos bei der Stadtinformation, der Wirtschaftskammer Wien (Tel.: 01 /514 50 – 3572), sowie den privaten Garagenbetreibern und den beiden Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ erhältlich. Mehr Informationen finden Sie unter
www.wien.gv.at/verkehr/parken/behindertenparkplaetze/index.html #vie_inhalt | | |

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Parkausweis gem. § 29b StVO
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Dieser ist jeweils bei den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ zu beziehen.
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| | Erhöhte Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe)
| | | | | Erhöhte Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) gebührt Kindern, deren Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt. Für den Nachweis der Behinderung erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung.
Der Antrag für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Das Formular bzw. Information finden sie unter www.bmf.gv.at.
Fällt der Anspruch auf den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) aus Altersgründen, bzw. wegen Beendigung der Schulpflicht, des Lehrabschlusses, der Beendigung des Studiums weg, besteht die Möglichkeit aus gesundheitlichen Gründen um den Weiterbezug beim Wohnsitzfinanzamt anzusuchen. Dieses leitet den Antrag an das zuständige Bundessozialamt weiter, wo ein ärztliches Gutachten in Verbindung mit aktuellen Befunden der CF Ambulanz erstellt wird.
Sollte für das Kind auch Pflegegeld bezogen werden, muss die Behörde über den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) informiert werden. | | |

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ArzneiOmbudsman
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Immer wieder kommt es bei der Bewilligung von chefarztpflichtigen Medikamenten zu Situationen, die für Patienten äußerst unerfreulich sind. Missverständnisse und bürokratische Hürden zwingen oftmals zu aufreibende Diskussionen und unnötigem Mehraufwand bei der Verschreibung von Medikamenten. Die Patienten finden sich in den zahlreichen Verordnungen und Vorschriften nicht zurecht und fühlen sich im Stich gelassen. Aus diesen Gründen wurde der ArzneiOmbudsman geschaffen. Er wird überall dort, wo Hilfestellung notwendig ist, eingreifen. Er wird PatientInnen informieren und sie unterstützen, damit sie die Medikamente bekommen, die der behandelnde Arzt / Ärztin verordnet hat. Sämtliche Anfragen sind zu richten an: ArzneiOmbudsman, Postfach 299, 1080 Wien Fax: 01/409 01 89 www.arzneiombudsman.at
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Wiener Gebietskrankenkasse im AKH
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Seit 1.9.2004 gibt es den Medizinischen Dienst der Wiener Gebietskrankenkasse direkt im AKH (BT 28, Ebene 5, Räume WN.07.1 und 2, Nähe Reisebüro). Frau Dr. Kraft und Herr Dr. Windisch (in Vertretung) stehen PatientInnen von Montag – Freitag v. 7:30 bis 14:00 mit Rat und Tat zur Seite. Chefarztpflichtige Rezepte und Verordnungen können nach Verordnung in der Ambulanz bequem vor Ort bewilligt werden. Dieses Service steht auch PatientInnen anderer Kassen (z.B. NÖGKK, BVA, Kasse der gewerblichen Wirtschaft) zur Verfügung.
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Arzt der WGKK im Wilhelminenspital
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Seit kurzer Zeit gibt es den Medizinischen Dienst der Wiener Gebietskrankenkasse direkt im Wilhelminenspital DIREKTIONSGEBÄUDE, Erdgeschoss, Zimmer 19, gegenüber Einzahlungsschalter 3, Tel. 01/49150-5118, Fax: 01/49150-5129) Herr Dr. Michael Degenfeld steht PatientInnen von Montag – Donnerstag 8:00 bis 14:30 Uhr und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr mit Rat und Tat zur Seite. Folgende Leistungen werden angeboten: Bearbeitung von Anträgen zu chefarztpflichtigen Arzneimitteln (Topas, Fax, Persönlich) Einrichtung von Langzeitbewilligungen bereits bei Entlassung Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um genehmigungspflichtige Leistungen der WGKK Bearbeitung von Verordnungen für - Verbände - Heilbehelfe und Hilfsmittel - Physio-, Logo- und Ergotherapie - Fahrtendienste für gehbehinderte Patienten
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SozialRuf Wien
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Das Fonds Soziales Wien hat seit einiger Zeit den SozialRuf Wien mit der Telefonnummer 01/533 77 77 (www.sozialinfo.wien.at) eingerichtet. Unter dieser Nummer können Sie täglich von 8 bis 20 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) zu folgenden Themen Rat, Hilfe und ausführliche telefonische Beratung erhalten:
- Betreuung zu Hause
- Pflegen Partnerschaft und Familie
- Lebensunterhalt und Wohnen
- Leben mit Behinderung |
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