www.cystischefibrose.at
ist ein Gemeinschaftsprojekt der
CF Selbsthilfevereine
Wien, Niederösterreich,
Nördliches Burgenland
und Oberösterreich
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  Urlaubszuschuss der CF-Hilfe Wien
   
 

Mitglieder haben die Möglichkeit um einen Urlaubszuschuss für einen Aufenthalt am Meer anzusuchen. Hierfür genügt ein formloses Schreiben unter Angabe der Bankverbindung (Kontonummer, BLZ) an die CF Hilfe Wien. Sie können aber auch u.a. Formular verwenden.
Beizulegen sind die Kopien der Originalrechnungen, Hotelvoucher etc. aus denen ersichtlich ist, dass der/die Betroffene den Urlaub tatsächlich angetreten hat.

Urlaubszuschuss

 

  Unterstützungen
   
 

Mitglieder können in Krisensituationen finanziell unterstützt werden. Für  diesen Fall wird um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat gebeten.

 

  Behindertenparkplätze in Wien
   
 

Die Broschüre „Parken in Wien“ bietet u.a. eine Übersicht zum Parken in Wien und Informationen über Kurzparkzonen, Parkleitsystem, sowie eine graphische Darstellung aller Garagenstandorte. Dem beigefügt ist ein Verzeichnis der allgemeinen Behindertenparkplätze, die sich vor Ämtern, Institutionen sowie vor Gesundheits- und Kultureinrichtungen befinden.
Die neue „Parkfibel“ ist kostenlos bei der Stadtinformation, der Wirtschaftskammer Wien (Tel.: 01 /514 50 – 3572), sowie den privaten Garagenbetreibern und den beiden Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ erhältlich. Mehr Informationen finden Sie  unter

www.wien.gv.at/verkehr/parken/behindertenparkplaetze/index.html
#vie_inhalt

 

 

 

  Parkausweis gem. § 29b StVO
   
 

Dieser ist jeweils bei den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ zu beziehen.

 

 

  Pflegegeld
   
 

Neben der Informationsbroschüre vom Bundessozialamt bietet die CF Hilfe Wien zusätzliche Informationen für das Ansuchen um Pflegegeld an. Fordern Sie diese telefonisch oder per e-mail im Sekretariat an. Selbstverständlich stehen Ihnen diese Informationsunterlagen zum Download bereit. Interessantes finden Sie auch auf der Homepage von BIZEPS, folgen Sie dem Link

www.bizeps.or.at
Allgemeine Informationen über das Pflegegeld
Liste Pflegebedarf zur Erlangung des Pflegegeldes

 

  Erhöhte Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe)
   
  Erhöhte Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) gebührt Kindern, deren Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt. Für den Nachweis der Behinderung erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung.

Der Antrag für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Das Formular bzw. Information finden sie unter www.bmf.gv.at.

Fällt der Anspruch auf den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) aus Altersgründen, bzw. wegen Beendigung der Schulpflicht, des Lehrabschlusses, der Beendigung des Studiums weg, besteht die Möglichkeit aus gesundheitlichen Gründen um den Weiterbezug beim Wohnsitzfinanzamt anzusuchen. Dieses leitet den Antrag an das zuständige Bundessozialamt weiter, wo ein ärztliches Gutachten in Verbindung mit aktuellen Befunden der CF Ambulanz erstellt wird.

Sollte für das Kind auch Pflegegeld bezogen werden, muss die Behörde über den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) informiert werden.
   

  ArzneiOmbudsman
   
 

Immer wieder kommt es bei der Bewilligung von chefarztpflichtigen Medikamenten zu Situationen, die für Patienten äußerst unerfreulich sind. Missverständnisse und bürokratische Hürden zwingen oftmals zu aufreibende Diskussionen und unnötigem Mehraufwand bei der Verschreibung von Medikamenten. Die Patienten finden sich in den zahlreichen Verordnungen und Vorschriften nicht zurecht und fühlen sich im Stich gelassen.
Aus diesen Gründen wurde der ArzneiOmbudsman geschaffen. Er wird überall dort, wo Hilfestellung notwendig ist, eingreifen. Er wird PatientInnen informieren und sie unterstützen, damit sie die Medikamente bekommen, die der behandelnde Arzt / Ärztin verordnet hat.
Sämtliche Anfragen sind zu richten an:
ArzneiOmbudsman, Postfach 299, 1080 Wien
Fax: 01/409 01 89

www.arzneiombudsman.at

 

  Wiener Gebietskrankenkasse im AKH
 

 

 

Seit 1.9.2004 gibt es den Medizinischen Dienst der Wiener Gebietskrankenkasse direkt im AKH (BT 28, Ebene 5, Räume WN.07.1 und 2, Nähe Reisebüro).
Frau Dr. Kraft und Herr Dr. Windisch (in Vertretung) stehen PatientInnen von Montag – Freitag v. 7:30 bis 14:00 mit Rat und Tat zur Seite.
Chefarztpflichtige Rezepte und Verordnungen können nach Verordnung in der Ambulanz bequem vor Ort bewilligt werden. Dieses Service steht auch PatientInnen anderer Kassen (z.B. NÖGKK, BVA, Kasse der gewerblichen Wirtschaft) zur Verfügung.

 

  Arzt der WGKK im Wilhelminenspital
   
 

Seit kurzer Zeit gibt es den Medizinischen Dienst der Wiener Gebietskrankenkasse direkt im Wilhelminenspital DIREKTIONSGEBÄUDE, Erdgeschoss, Zimmer 19, gegenüber Einzahlungsschalter 3, Tel. 01/49150-5118, Fax: 01/49150-5129)
Herr Dr. Michael Degenfeld steht PatientInnen von Montag – Donnerstag 8:00 bis 14:30 Uhr und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr mit Rat und Tat zur Seite.
 
Folgende Leistungen werden angeboten:
Bearbeitung von Anträgen zu chefarztpflichtigen Arzneimitteln (Topas, Fax, Persönlich)
Einrichtung von Langzeitbewilligungen bereits bei Entlassung
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen
 rund um genehmigungspflichtige Leistungen der WGKK
Bearbeitung von Verordnungen für
  - Verbände
  - Heilbehelfe und Hilfsmittel
  - Physio-, Logo- und Ergotherapie
  - Fahrtendienste für gehbehinderte Patienten

   

  SozialRuf Wien
   
  Das Fonds Soziales Wien hat seit einiger Zeit den SozialRuf Wien mit der Telefonnummer 01/533 77 77 (www.sozialinfo.wien.at) eingerichtet. Unter dieser Nummer können Sie täglich von 8 bis 20 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) zu folgenden Themen Rat, Hilfe und ausführliche telefonische Beratung erhalten:

- Betreuung zu Hause
- Pflegen Partnerschaft und Familie
- Lebensunterhalt und Wohnen
- Leben mit Behinderung
 

 

   
         
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